Vergleichsrechner - Haus Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Nach § 836 BGB ist der Eigentümer eines Hauses und/ oder Grundstückes für einen durch sein Haus und/ oder Grundstück verursachten Personen- oder Sachschaden, haftbar.
Mit einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sind Sie gegen Ansprüche und finanziellen Folgen die aus solchen Schäden entstehen, rechtlich geschützt.


Dieter Lorenz

Generalagent a.D.
Von-Plüschow-Str.29
D-85077 Manching
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