Angebotsvergleich Betriebshaftpflicht
Aus dem bürgerlichen Gesetzbuch ergibt sich eine Ersatzpflicht für alle Schäden die man -absichtlich
oder versehentlich- Anderen zufügt. Die Ersatzpflicht ist in der Höhe unbegrenzt und kann daher existenzbedrohliche Größenordnungen erreichen. Die Betriebshaftpflichtversicherung ist daher
unverzichtbar.
Der Versicherungsschutz umfasst - wie in der Haftpflichtversicherung allgemein – die Freistellung des
Versicherungsnehmers von begründeten gesetzlichen Ansprüchen Dritter auf Schadenersatz.